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BAD LANGENSALZA

Bad Langensalza CARD als steuerfreier Sachbezug für Arbeitgeber: Webmeetings für Akzeptanzstellen

Dieser Beitrag richtet sich im Besonderen an die aktuellen Akzeptanzstellenpartner der Bad Langensalza CARD, denn nachdem unser Projekt des Stadtgutscheins „Bad Langensalza CARD“ erfolgreich angelaufen ist möchten wir nun in die nächste Phase des Ausbaus unseres Stadtgutscheinsystems starten.

Mit unserem Systemanbieter stadtguthaben haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der uns dabei unterstützen wird. In drei Stufen möchten wir nun in die Akquise für die Nutzung des steuerfreien Sachbezugs starten. Stufe I: Akzeptanzstellen – Stufe II: Kommunen / Verwaltungen / städtische Gesellschaften – Stufe III: lokale Arbeitgeber

Stadtguthaben hat sich allen interessierten Partnerstädten angeboten hier als kompetenter Ansprechpartner alle Vorteile der Nutzung der Stadtgutscheine für den steuerfreien Sachbezug als Arbeitgeber noch einmal vorzustellen. Über 30 Städte werden nun die Gelegenheit nutzen ihren Partnern vor Ort diese Möglichkeit der Nutzung noch einmal aufzuzeigen.

Zu diesem Zweck möchten wir Sie als Akzeptanzstellenpartner der Bad Langensalza CARD recht herzlich einladen, an den eigens dazu organisierten Webmeetings teilzunehmen:

14.06.2023 um 18:30 Uhr:

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZIkdu6rrTguE9UO5ET4T8UxgWCMeYHA9_-q

16.06.2023 um 8:30 Uhr:

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZ0kduCqpjouGNB0l11RmwTGNjgYcPl-WuCV

Wir bitten Sie, sich über die Links für die Teilnahme an den Meetings zu registrieren. Die Meetings werden stattfinden, sofern mindestens 10 Teilnehmer aus allen Partnerstädten angemeldet sind.

Die Auszahlung des steuerfreien Sachbezugs dient nicht allein dem Zweck der Mitarbeitermotivation, sondern auch der aktiven Stärkung des eigenen Standorts. Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können. Zudem bindet es die Kaufkraft in der Stadt.

Der sogenannte “steuerfreie Sachbezug” gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.

Jetzt informieren

Bei Interesse die Bad Langensalza CARD als Arbeitgeber für den „steuerfreien Sachbezug“ zu nutzen steht das Citymanagement als Ansprechpartner für Fragen und Beratungstermine zur Verfügung.

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