Zum Schutz von Menschen, Gebäuden und des einzigartigen historischen Stadtbildes gilt in der historischen Altstadt von Bad Langensalza auch weiterhin ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien, Böller).
📅 Zeitraum
- 31. Dezember und 1. Januar
- jährlich bis einschließlich Jahreswechsel 2025/2026
📍 Geltungsbereich
Das Feuerwerksverbot betrifft die historische Altstadt, insbesondere folgende Bereiche:
- Marktstraße
- Neumarkt
- Hennengasse
- Rathausstraße
- Mühlhäuser Straße 1–7 und 34–40
- Vor dem Schlosse 18–23
- Bonifaciusgasse
- Bei der Marktkirche
- Kurpromenade
- Felsenkellerstraße
- Töpfermarkt
- Auf dem Gottesacker
- Teilbereich vom Töpfermarkt Richtung Erfurter Straße bis zur Kreuzung Gothaer Straße / Erfurter Straße
➡️ Der Lageplan mit der genauen Verbotszone ist Bestandteil der Anordnung und auf der Website einsehbar.
🔥 Warum gibt es das Verbot?
Die historische Altstadt wird in der Silvesternacht von vielen Menschen besucht. Gleichzeitig besteht hier eine besonders hohe Brandgefahr:
- enge Bebauung
- zahlreiche Fachwerkhäuser
- schwer zugängliche Dachbereiche
- besondere Schutzwürdigkeit der Marktkirche
Silvesterraketen können Temperaturen von bis zu 2.000 °C erreichen und z. B. in Dächer, Lüftungsöffnungen oder zwischen Ziegel eindringen. Bereits kleine Unachtsamkeiten können große Schäden verursachen.
⚖️ Verhältnismäßig und notwendig
Das Verbot dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und der historischen Bausubstanz.
Gleichzeitig bleibt es im übrigen Stadtgebiet weiterhin erlaubt, Feuerwerk zu zünden.
🚨 Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
ℹ️ Rechtliches
Die Anordnung wurde vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassen und ist sofort vollziehbar. Sie wird öffentlich bekannt gemacht, um Bürgerinnen, Bürger und Gäste rechtzeitig zu informieren.